Datenschutz
Stand: Mai 2015
Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für alle von der Firma Ökologischer Gewässerdienst Wandhoff zu erbringenden Leistungen und Lieferungen (nachfolgend kurz Firma ÖGW genannt) .
2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Angebote und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Diese Bedingungen sind vom Auftraggeber auch dann angenommen, wenn er Leistungen der Firma ÖGW entgegennimmt oder selbst Leistungen erbringt.
3. Die Auftragsbedingungen des Auftraggebers sind für die Firma ÖGW unverbindlich.
4. Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Mengenangaben sowie sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet sind.
5. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen verbleibt bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere wenn uns der Auftrag nicht erteilt wurde.
Leistungen
1. Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma ÖGW maßgebend.
2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf sich die Firma ÖGW Dritter bedienen.
Termine
1. Terminvorgaben werden von der Firma ÖGW als unverbindlich angesehen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Bestätigung unsererseits vor.
2. Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse (insbesondere Witterung), die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Verrechnung
1. Die Verrechnung unserer Leistungen erfolgt gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht in der Bestätigung aufgeführt wurden, werden nach Aufwand abgerechnet.
2. Im Angebot bzw. in der Bestätigung sind unsere Aufwendungen enthalten, die durch Verzögerungen, Wartezeiten und zusätzliche Fahrten entstehen, soweit sie durch uns zu verantworten sind.
Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Depotzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist die Firma ÖGW befugt, - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurück- behaltung.
Gewährleistung
1. Der Auftraggeber stellt der ÖGW ausreichende Informationen (Karten u.ä.) zur Verfügung, damit Schäden vermieden werden können. Kommt es dennoch zu Schäden, haftet die Firma ÖGW nur für grob fahrlässiges Verschulden.
2. Alle Auskünfte, sonstige Angaben und die Beratung erfolgen nach bestem Wissen, sie entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von der eigenen Prüfung und Versuchen.
3. Für Schäden, die aus der Vermietung von Maschinen entstehen, haftet die Firma ÖGW nur für grob fahrlässiges Verhalten.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an den von der Firma ÖGW gelieferten Produkte bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die Firma ÖGW aus den Geschäftsverbindungen mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, vorbehalten. Die Firma ÖGW ist bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere, wenn er mit der Zahlung in Verzug kommt, nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner verwahrt die Produkte für die Firma ÖGW.
2. Werden die Produkte mit anderen Produkten untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Firma ÖGW Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsprodukte zu dem Wert der mit diesen vermischten Produkten im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Firma ÖGW von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltungseigentum sofort zu benachrichtigen. Dritte sind auf das Eigentum der Firma ÖGW hinzuweisen. Die Kosten hat der Vertragspartner zu tragen.
4. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Produkte, auch der durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung oder Bearbeitung hergestellten Produkte, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Produkte insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.
5. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Produkten, an denen die Firma ÖGW durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil an den veräußerten Produkten entspricht an die Firma ÖGW ab.
6. Veräußert der Vertragspartner Produkte, die im Eigentum oder Miteigentum der Firma ÖGW stehen, zusammen mit anderen nicht der Firma ÖGW gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil des Vorbehaltseigentums entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieses Gesamtforderungen an die Firma ÖGW ab.
7. Erlangt der vorstehende verlängerte Eigentumsvorbehalt im Einzelfall keine Wirksamkeit, so gilt gegenüber dem Vertragspartner der Eigentumsvorbehalt der Firma ÖGW nach Maßgabe des Abs. 1.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eutin.